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Für das Bouldern mit fremden Kinder (ohne anwesendes Elternteil) - muss vorab von einem Erziehungsberechtigten des Kindes unterzeichnet sein

Ermöglicht eigenständiges Bouldern im BoulderHouse - gültig ab Hinterlegen am Empfang

Für Geburtstagsfeiern im BoulderHouse - muss vorab von einem Erziehungsberechtigten jedes teilnehmenden Kindes unterzeichnet sein

Für geleitete Gruppenveranstaltungen im BoulderHouse - muss vorab von einem Erziehungsberechtigten jedes teilnehmenden Kindes unterzeichnet sein

Für Aufsichtspersonen von e.g. Schulen im BoulderHouse - muss vorab von einem Erziehungsberechtigten jedes teilnehmenden Kindes unterzeichnet sein